1981 Z. 296 f.). Der Beschuldigte ist daher in dubio pro reo freizusprechen. 12. Pornographie 12.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, insgesamt 87 Bilder und 5 Videos mit sexuellen Gewaltdarstellungen teilweise selber hergestellt, beschafft, besessen und teilweise anderen zugänglich gemacht zu haben. 12.2 Beweismittel Betreffend die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann auf die Auflistung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1708).