Dies alles tat er in der Absicht, die erst 12-jährige Privatklägerin in seine Gewalt zu bringen und mit ihr bzw. an ihr unter weiterer Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen zu vollziehen. Er liess erst von seinem Vorhaben ab, als die inzwischen zum Ort des Geschehens gekommene L.________ ins Maisfeld hineinrief, sie verständige die Polizei.