Er zerrte sie dann weiter 2 – 3 Meter ins angrenzende Maisfeld, was die Privatklägerin zu verhindern versuchte, indem sie mit den Beinen strampelte, schrie und sich an einer Maispflanze festhielt. Schliesslich würgte er die Privatklägerin für 3 – 4 Sekunden vorne am Hals, so dass diese für einen Atemzug keine Luft erhielt. Dies alles tat er in der Absicht, die erst 12-jährige Privatklägerin in seine Gewalt zu bringen und mit ihr bzw. an ihr unter weiterer Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen zu vollziehen.