266 Z. 301 f.). Auf Frage, was dieser Vorfall mit einem 12-jährigen Mädchen machen könne, gab der Beschuldigte lediglich an, dass er eine Kollegin gehabt habe, welche missbraucht worden sei und später Suizid begangen habe. Die Privatklägerin werde schon etwas von diesem Vorfall davon tragen (pag. 197 Z. 474 ff.).