10.5.7 Anspielungen des Beschuldigten Dem Beschuldigten wurde bereits zu Beginn der ersten Einvernahme vorgeworfen, ein versuchtes Sexualdelikt an der 12-jährigen Privatklägerin begangen zu haben (vgl. E. 8 hiervor). Es scheint verständlich, dass er sich in seinen Einvernahmen gegen diesen Vorwurf wehren wollte. Dennoch ist bemerkenswert, dass er mehrfach von sich aus ein sexuelles Motiv mit der Tat in Zusammenhang brachte. So erwähnte der Beschuldigte bereits in der Einvernahme vom 31. August 2017 - ohne entsprechende Frage - dass er der Privatklägerin nichts im sexuellen Bereich habe antun wollen.