Auch die Privatklägerin machte Angaben zu einem sexualisierten Verhalten des Beschuldigten in den Tagen vor der Tat. Sie gab an, sie habe den Beschuldigten bereits 2 – 3 Mal auf dem Heimweg gesehen. Er sei jedes Mal «oben ohne» gewesen und habe sie angeschaut (pag. 323 Zeit 19:21). Sie habe keine Ahnung, wes-