10.5.6 Sexualisiertes Verhalten Aus den Akten ist im Weiteren erkennbar, dass der Beschuldigte in den Tagen vor der Tat ein gehäuftes sexualisiertes Verhalten an den Tag legte. M.________, die mit ihrer Familie am Vorabend der Tat auf den Beschuldigten getroffen und mit ihm ins Gespräch gekommen war, gab dazu an: «Mir fiel während dem Gespräch auf, dass er erregt war. Sein Glied war steif. Wir reagierten nicht darauf. Er erzählte seine Lebensgeschichte» (pag. 353). Die Angaben von M.__