Dabei befahl er ihm, es solle still sein. Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte mit einer ausgesprochenen Hartnäckigkeit vorging, trotz massiver Gegenwehr des Opfers weitermachte und erst von ihm abliess, als L.________ beiden zurief und sagte, sie werde die Polizei rufen. Schliesslich darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Beschuldigte die Tat mit nacktem Oberkörper beging.