10.5.5 Tatdynamik Ein weiteres Indiz für einen sexuellen Hintergrund der Gewaltanwendung des Beschuldigten gegenüber der Privatklägerin ist die Tatdynamik an sich. Ins Auge springt vorab die durch den Beschuldigten gesuchte Heimlichkeit, als er die Privatklägerin weg von der Strasse und aus dem Blickfeld allfälliger Passanten 2 – 3 Meter ins Maisfeld zog. Zudem fixierte er das 12-jährige Mädchen am Boden und drückte ihm seine Jacke aufs Gesicht, um zu verhindern, dass seine Schreie von Drittpersonen gehört werden. Dabei befahl er ihm, es solle still sein.