10.5.3 Vorgeschichte des Beschuldigten Die Vorgeschichte des Beschuldigten zeigt, wie er sich im Laufe der Zeit mehr und mehr seiner sexuellen Neigung hingab. Er gab an, seine sexuelle Neigung entspreche nicht der Norm und er brauche es irgendwie auf eine härtere Art, damit er zufriedengestellt sei. Mit anderen sexuellen Inhalten könne er nichts anfangen. Eine normale Beziehung könne er aufgrund seiner Neigung nicht eingehen. Ein Verständnis für das andere Geschlecht bestehe nicht. Seine letzte Beziehung sei im Jahr 1989 in die Brüche gegangen (pag. 262 Z. 128 – 157; pag. 631; pag. 1979 Z. 212).