Oft würden die betroffenen Personen aber sowohl bei masochistischen als auch sadistischen Aktivitäten sexuelle Erregung verspüren. Es sei daher möglich, dass den Beschuldigten Gewaltdarstellungen interessieren würden und solche deshalb auch zu einem früheren Zeitpunkt bereits bei ihm gefunden wurden. Anderseits könne dies auch erklären, weshalb er versucht habe, eine Person in seine Gewalt zu bringen und diese mit Tritten und Würgen angriff. In diesem Zusammenhand ist die Definition von Sadomasochismus zu beachten, die folgendermassen lautet (Quelle: www.dimdi.de, Suchbegriff: «F65.5»):