Gutacherlicherseits werde eine triebdynamische Ausweglosigkeit vermutet, es bestehe eine fixierte und progrediente Störung der Sexualpräferenz und es sei eine ausbleibende Satisfaktion anzunehmen. Weiter führte der Gutachter aus, aufgrund der vom Beschuldigten beschriebenen sexuellen Aktivitäten mit Erniedrigungen und Fesselungen (Besuche von Dominastudios) sei von einem Masochismus auszugehen. Oft würden die betroffenen Personen aber sowohl bei masochistischen als auch sadistischen Aktivitäten sexuelle Erregung verspüren.