Dem Gutachten ist weiter zu entnehmen, dass der Zusammenhang zwischen der sadomasochistischen Sexualpräferenz und dem vorgeworfenen Delikt deshalb vermutet werde, weil gewalttätige Handlungen im Leben des Beschuldigten offenbar immer im Zusammenhang mit Sexualität eine wichtige Rolle gespielt hätten (Besuch Dominas, Filmmaterial), er aber sonst nie als gewalttätige Person aufgefallen sei. Gutacherlicherseits werde eine triebdynamische Ausweglosigkeit vermutet, es bestehe eine fixierte und progrediente Störung der Sexualpräferenz und es sei eine ausbleibende Satisfaktion anzunehmen.