Aus Mangel an adäquaten Sexualpartnerschaften, vor dem Hintergrund einer wohl unbefriedigenden Sexualität, habe sich der Beschuldigte an einem Opfer, von dem er wenig Widerstand erwartete, vergriffen. Dem Gutachten ist weiter zu entnehmen, dass der Zusammenhang zwischen der sadomasochistischen Sexualpräferenz und dem vorgeworfenen Delikt deshalb vermutet werde, weil gewalttätige Handlungen im Leben des Beschuldigten offenbar immer im Zusammenhang mit Sexualität eine wichtige Rolle gespielt hätten (Besuch Dominas, Filmmaterial), er aber sonst nie als gewalttätige Person aufgefallen sei.