33 10.5.2 Gutachten Gemäss Gutachten vom 25. Januar 2018 ist die sexuelle Motivation das Zugpferd für die vorgeworfene Tat. Aus Mangel an adäquaten Sexualpartnerschaften, vor dem Hintergrund einer wohl unbefriedigenden Sexualität, habe sich der Beschuldigte an einem Opfer, von dem er wenig Widerstand erwartete, vergriffen.