10.4.5 Objektive Beweismittel Die Privatklägerin wurde an den Haaren gezogen, gewürgt und getreten. Der Beschuldigte, der der 12-jährigen Privatklägerin offensichtlich körperlich überlegen ist, wandte damit Gewalt an. Die vom KTD/IRM objektiv festgestellten Verletzungen der Privatklägerin (pag. 388 ff. und pag. 544 ff.) belegen eine nicht unerhebliche Krafteinwirkung, was mit der Tatversion der Privatklägerin in Einklang steht.