30 nicht für ein spezielles Unwohlsein. Selbst wenn der Beschuldigte einen Magensäureanfall gehabt hätte, scheint es unglaubhaft, dass er deshalb nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen sein will: Erstens ist ein Kontrollverlust kaum typisches Symptom von Magensäureanfällen. Und zweitens war der Beschuldigte nach dem Vorfall offensichtlich noch geistesgegenwärtig genug, vom Tatort zu fliehen und zuhause als erstes seinen Computer vor der Polizei zu verstecken.