Er tempiert ab, passt zu seinen Gunsten an und schiebt zuletzt die Schuld für die Kollision sogar der Privatklägerin zu. Dies, nachdem er bis anhin jeweils vom Gegenteil ausgegangen war und sich erstaunt darüber zeigte, dass sich die Privatklägerin bei ihm habe entschuldigen wollen (vgl. pag. 21 Z. 337 f.,