Zusammenstoss infolge Unwohlseins bzw. infolge «Hochkommens der Magensäure» vs. Schlenker des Mädchens; vom Fahrrad gezogen vs. infolge Kollision zu Boden gefallen; auf Jacke gelegt und ins Maisfeld gezogen vs. infolge Handgemenge ins Maisfeld gekommen. In den Aussagen des Beschuldigten ist im Verlaufe des Verfahrens auch eine offensichtliche Tendenz zur Bagatellisierung und zur Externalisierung auszumachen. Auch sein Selbstmitleid kennt kaum Grenzen. Er tempiert ab, passt zu seinen Gunsten an und schiebt zuletzt die Schuld für die Kollision sogar der Privatklägerin zu.