Die Endposition habe sich nur deshalb verändert, weil ihn das Mädchen «gestüpft» habe. Er habe sich lediglich entschuldigen wollen, da er infolge Unwohlseins und «Hochkommens der Magensäure» in sie hineingefahren sei. Wie es zur Kollision gekommen sei, wisse er aber nicht mehr (pag. 278 ff.). Mit dieser Version versucht der Beschuldigte offensichtlich, die zuerst geschilderte Sachlage zu seinen Gunsten zu verändern: Der Sturz ist nun Folge der Kollision, er selber hat nichts gemacht und eigentlich ist das «Meitschi» schuld, weil es ihn «gestüpft» hat.