26 • Ihre Aussagen decken sich im Kern mit den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Hafteröffnung (der Beschuldigte habe sie vom Fahrrad gerissen und ins Maisfeld gezogen). • Sie schildert lediglich das «nackte» Geschehen und interpretiert keine sexuellen Motive in die Handlungen des Beschuldigten hinein. Die Privatklägerin war bei beiden Befragungen eher zurückhaltend und sprach sehr leise. Es war ihr gut anzumerken, dass sie teilweise Mühe hatte, über das Ereignis zu sprechen oder sich genierte, gewisse Dinge (Erregung) beim Namen zu nennen.