sen. Die Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin ist unauffällig. Sie wurde bereits am Tattag, dem 30. August 2017 ab 19:13 Uhr, wenige Stunden nach der Tat und nachdem sie sich ab 18:15 zuerst noch einer rechtsmedizinischen Untersuchung hatte unterziehen müssen, erstmals befragt. Am Tatort war sie als erstes mit L.________, welche die letzte Phase des Vorfalls zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten mitbekommen hatte, konfrontiert. Die Privatklägerin war dann noch kurz zuhause, bevor sie durch Polizistin N.________ für die IRM-Untersuchung und die Videoeinvernahme in Bern abgeholt wurde.