10.4.2 Privatklägerin Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin: Die Aussagen der Privatklägerin sind vorab nach ihrer Entstehungsgeschichte (ihrer «Geburtsstunde»), nach inhaltlichen und motivationsbezogenen Realkennzeichen und schliesslich nach Konstanz, Strukturgleichheit, logischer Konsistenz, Homogenität und Folgerichtigkeit zu überprüfen. Ausgangspunkt ist die sogenannte Nullhypothese, die zu widerlegen ist. Hauptfrage ist, ob die befragte Person mit ihren Fähigkeiten die zu untersuchende Aussage hätte machen können, ohne dass