Das Gespräch habe von ungefähr 19:45 bis 20:30 Uhr gedauert. Am Folgetag – d.h. am Tattag – habe es ziemlich genau um 12:00 Uhr an ihrer Haustüre geklingelt. Vor der Tür sei der Beschuldigte gestanden (wieder oben ohne). Er habe sich die Adresse während des Gesprächs am Vortag gemerkt gehabt. Sie sei etwas überrascht gewesen, habe ihn aber spontan zum Essen eingeladen. Der Beschuldigte habe wieder die fraglichen Schuhe getragen. Er habe beim Abwaschen geholfen und sei anschliessend kurz mit den Kindern hinauf ins Zimmer gegangen. Das sei nur kurz gewesen. Es sei mit Sicherheit nichts passiert.