22 Die andere Person sei über die Person am Boden gebeugt gewesen. Sie könne nicht mehr sagen, ob diese Person auf den Füssen gewesen oder gekniet sei. Die Person sei vornübergebeugt, relativ tief unten gewesen. Beim Vorbeifahren habe es nach einer Hilfestellung ausgesehen (pag. 345 Z. 74 ff.; pag. 346 Z. 128 ff.). Als sie ausgestiegen und über die Strasse gelaufen sei, habe sie jemanden rufen gehört. Sie habe aber nicht verstehen können, was. Es seien für sie nicht Wörter gewesen, eher wie ein Jammern (später präzisierend auf Nachfrage: