Man habe ihn in der Schule abgeschlagen und in einem Skilager habe man ihm das Glied zusammengenäht. Er habe sehr zurückgezogen gelebt und daher nicht richtig reagiert. Er habe das Verständnis gegenüber dem anderen Geschlecht nicht gehabt. Er habe sie auch nicht ins Maisfeld ziehen wollen. Er und die Privatklägerin seien aufgrund der Auseinandersetzung an den Rand des Maisfelds gekommen. Dass er der Privatklägerin habe sagen wollen, sie solle wegen des Touchierens mit dem Fahrrad nicht zur Polizei gehen, sei in der Hafteröffnung ebenfalls nicht richtig protokolliert worden. Er habe dem Mädchen wirklich kein Leid zufügen wollen. Er habe nicht auf ihm herumgetrampelt.