Er habe die Privatklägerin nicht vom Fahrrad gerissen, dass sei in der Hafteröffnung falsch protokolliert worden. Die Privatklägerin habe dann versucht, ihn zwischen die Beine zu «stüpfen». Er habe das gespürt und sei deshalb anschliessend davongelaufen. Er sei nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen. Er habe jahrzehntelang zurückgezogen gelebt und sich auch in der Gesellschaft nicht richtig bewegt. Er sei seit klein auf krank gewesen. Er habe am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen können, auch bereits während seiner Schulzeit. Man habe ihn in der Schule abgeschlagen und in einem Skilager habe man ihm das Glied zusammengenäht.