20 innern, bei dem es ihm schlecht gegangen sei und bei welchem ihm die Magensäure hochgekommen sei. Er habe dort erbrechen müssen. Auch die Privatklägerin habe gesagt, er habe nach Fisch und Erde gestunken. Er sei gesundheitlich nicht «zwäg» gewesen und habe daher das Fahrrad, in das er hineingefahren sei, zu spät wahrgenommen. Er habe nicht mehr ausweichen oder bremsen können. Danach seien er und die Privatklägerin zu Boden gegangen.