Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung (siehe zum Ganzen pag. 1977 Z. 137 ff. und pag. 1981 Z. 327 ff.) sagte der Beschuldigte aus, es sei deshalb zur Kollision zwischen ihm und der Privatklägerin gekommen, weil er gesundheitlich nicht «zwäg» gewesen sei. Er habe in der Nacht zuvor bereits enorm viel Inhaliermittel eingenommen, weil es ihm nicht gut gegangen sei. Am Morgen sei er an die Gürbe gegangen und dort unter einem Wasserfall eingeschlafen. Er sei dann unterkühlt aus dem Wasserfall gekommen und auf einer Sitzbank abgesessen. Als er auf der Sitzbank gesessen sei, sei eine Frau mit einem Hund von T.________ vorbeigelaufen und sie seien ins Gespräch gekommen.