Weiter führte er aus, dass sowohl D.________ wie auch L.________ durch die Polizei beeinflusst worden seien (Bd. V, pag. 18 ff.). So habe D.________ erst viel später erwähnt, dass sie auf der Strasse gekämpft hätten. Dies sei aber falsch (Bd. V, pag. 1454, Z. 43 f.). Weiter sei die kriminaltechnische Sicherung zu spät erfolgt (Bd. V, pag. 1454, Z. 33 f.). Weitere Aussagen verweigerte der Beschuldigte und verwies auf seine abgegebenen Dokumente (Bd. V, pag. 1455, Z. 10 f.).