Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 13.11.2017 gab der Beschuldigte an, dass seine sexuelle Neigung nicht der „Norm“ entspreche. Er wolle es jedoch so ausleben, dass niemand darunter leide. Man könne sagen, dass er masochistisch veranlagt sei (Bd. I, pag. 303, Z. 337 ff.). Die Frage, ob er in Bezug auf seine sexuelle Neigung von Frauen dominiert werden möchte, verneinte A.________ und gab an, dass er sich aus diesem Grund die speziellen Sachen, welche in den Koffern vorgefunden worden seien, zugelegt habe. In die Studios sei er nur gegangen, um sich weiterzubilden (Bd. I, pag. 303, Z. 357 ff.). Er habe niemals Gewalt, auch keine sexuelle Gewalt an Frauen ausgeübt (Bd. I, pag.