19 Die Frage, ob der Vorfall aus einer sexuellen Motivation entstanden sei, verneinte der Beschuldigte und gab an, dass er ihr nichts habe zuleide tun wollen. Es habe sich um einen unglücklichen Zufall gehandelt, dass er sie mit dem Fahrrad „breicht“ habe (Bd. I, pag. 289, Z. 562 f.).