Er wisse nicht, ob D.________ hätte aufstehen und weggehen können. Vermutlich aber schon, da er sie nicht so festgehalten habe, dass sie dies nicht hätte tun können (Bd. I, pag. 286, Z. 436 ff.). Die Verletzungen von D.________ seien durch die Kollision und den Sturz entstanden. Er habe keine langen Fingernägel gehabt. Auch seien seine Schuhe verlottert gewesen, weshalb er sie nicht so hätte verletzt könne [hätte verletzen können] (Bd. I, pag. 288, Z. 533 f.).