283, Z. 262 ff.). Es stimme, dass die Magensäure der Grund gewesen sei, dass er sich nicht mehr an die Kollision erinnern könne (pag. 283 Z. 268 ff.). Die Müdigkeit sei noch dazugekommen (Bd. I, pag. 283, Z. 270). Auf die Frage, ob er absichtlich in das Fahrrad gefahren sei, gab der Beschuldigte an, dass er nicht mehr wisse, wie er gefahren sei (Bd. I, pag. 283, Z. 281 ff.). Er habe sich D.________ nicht bewusst ausgesucht, es hätte auch jemand anderes sein können (Bd. I, pag. 282 [recte: 283], Z. 199 f.; siehe Verbal).