Erneut gab er an, dass er mit dem Fahrrad Richtung sein Domizil gefahren sei. An der W.________ [Strasse] sei er in das Fahrrad von D.________ gefahren. Er sei zu Boden gestürzt und habe sich aufgerappelt. D.________ habe ebenfalls am Boden gelegen (Bd. I, pag. 282, Z. 245 ff.). Wie es zur Kollision gekommen sei, wisse er nicht mehr. Er wisse auch nicht, ob er mit dem Vorderrad in das Fahrrad von D.________ gefahren sei (Bd. I, pag. 283, Z. 251 ff.; Z. 274 ff.). Auf die Frage, weshalb er sich nicht mehr an den Grund der Kollision erinnern könne, gab er an, dass er an diesem Tag Probleme mit der Magensäure gehabt habe (Bd. I, pag. 283, Z. 262 ff.).