Sie seien beide wegen der Kollision gestürzt, als er mit seinem Fahrrad in sie [in ihr Velo] hineingefahren sei (Bd. I, pag. 279, Z. 56 f.). Er sei auf den Boden gefallen und habe sich am Ellenbogen verletzt. Daher habe er zum Arzt gehen müssen (Bd. I, pag. 279, Z. 57 f.). Es sei eine Kollision gewesen. Das habe sie ja auch so gesagt (pag. 279 Z. 60 f.).