Er wisse nicht, ob das Mädchen verletzt worden sei. Er habe an ihr gezogen, da er sie an den Strassenrand habe nehmen wollen, um zu reden (Bd. I, pag. 267, Z. 322 ff.). Er habe im Fahrradkorb eine schwarze Jacke gehabt, auf die er das Mädchen gelegt und an den Strassenrand gezogen habe. Als sie sich gewehrt habe, habe er sie dann ins Maisfeld gezogen. Er habe ihr aber nichts antun wollen (Bd. I, pag. 267, Z. 330 ff.). Er habe sie ins Maisfeld gezogen, da er mit ihr habe reden und ihr sage wollen, dass es ihm Leid tue, dass er sie mit dem Fahrrad touchiert habe. Er habe ihr sagen wollen, dass sie deswegen nicht zur Polizei gehen solle (Bd. I, pag. 267, Z. 337 ff.).