Er habe ihr nichts im sexuellen Bereich antun wollen. Wie er schon gesagt habe, bedeute ihm handelsüblicher Sex gar nichts (Bd. I, pag. 265, Z. 247 ff.). Er habe es nötig, dass man ihn „dra nimmt“ und nicht, dass er das bei anderen Personen mache (Bd. I, pag. 265, Z. 250 f.). Das Handausrutschen meine er im übertragenen Sinn. Er habe mit ihr diskutieren wollen (Bd. I, pag. 265, Z. 254).