Es stimme nicht, dass der Mann nicht fahrtüchtig gewesen sei. Er habe beim Zusammenstoss glaublich gesagt, „so iz chunsch dahäre“ (Bd. I, pag. 333). Er habe sich zu keinem Zeitpunkt bei ihr entschuldigt, sondern sie vom Fahrrad gezerrt. Es stimme auch nicht, dass er mit ihr habe sprechen und ihr sagen wollen, dass ihm der Zusammenstoss leid tue (lacht beim Vorhalt) (Bd. I, pag. 333). Wie er sie zu Boden gerissen habe, wisse sie nicht mehr genau (Bd. I, pag. 324). Sie sei quer auf der Strasse gelegen und sie hätten so gekämpft (Bd. I, pag. 333).