Sie habe danach weiterfahren wollen, als er sie zu Boden gerissen habe [und da habe er sie zu Boden gerissen] (Bd. I, pag. 324). Anlässlich der Befragung vom 13.10.2017 [recte: 10.10.2017] ergänzte sie, dass der Mann in ihr Vorderrad geputscht sei und zeigte das auch mit den Händen. (Bd.I, pag. 332). Im Zeitpunkt des Zusammenstosses habe sie nicht gedacht, dass er dies absichtlich gemacht habe, ansonsten sie sich nicht bei ihm entschuldigt hätte (Bd. I, pag. 333). Als sie habe weiterfahren wollen und er sie gepackt habe, habe sie gemerkt, dass es absichtlich [nicht unabsichtlich] gewesen sei (Bd. I, pag. 333).