650 f.). Weitere Hinweise auf ein sexuelles Motiv ergeben sich laut den ergänzenden Ausführungen des FPD vom 25. April 2018 auch aus dem Gesamtverhalten des Beschuldigten vor der Tat (Nacktbaden, Anstarren des nachmaligen Opfers mit entblösstem Oberkörper, Erektion im Gespräch mit Familie M.________). Zudem entspreche das vorgeworfene Tatverhalten dem Störungsbild der sadomasochistischen Sexualpräferenz und dem früher beim Beschuldigten vorgefundenen Filmmaterial, bei welchem es um das Dominieren und Quälen von Frauen gegangen