Der Umstand, dass er das Mädchen geschlagen und gewürgt haben solle, spreche für eine ausgesprochene Rücksichtslosigkeit, Gewaltbereitschaft und Entschlossenheit. Das Gutachten spricht weiter davon, dass beim Beschuldigten eine sogenannt altersbedingte pädophile Ansprechbarkeit vorgelegen habe. Gemäss einer Typologie von Schorsch, welche sich in der Gutachtenpraxis bewährt habe, könnten pädophile Handlungen auch im Alter (auch ohne jegliche krankheitswertige hirnorganische Veränderungen) relativ häufig auftreten, wenn der betreffenden Person der Mut und die Gelegenheit fehle, adäquate sexuelle Beziehungen aufzunehmen, weswegen sie sich dann Kindern zuwende.