angenommen werden, dass ein sexuelles Motiv vorgelegen habe. Begründet wird dies unter anderem mit der beim Beschuldigten vorliegenden deutlichen Determinierungskraft der abnormen sexuellen Wünsche und Triebe. Bildmaterial, Dominabesuche und Geräte zur Selbstbefriedigung hätten wohl nicht mehr ausgereicht, so dass er sexuelle Handlungen mit einer Person habe erzwingen wollen, die leicht zu überwältigen gewesen sei. Der Umstand, dass er das Mädchen geschlagen und gewürgt haben solle, spreche für eine ausgesprochene Rücksichtslosigkeit, Gewaltbereitschaft und Entschlossenheit.