10.2 Objektive Beweismittel Die von der Vorinstanz erwähnten Polizeirapporte (Sammelrapport und Berichtsrapport) zeigen unter anderem, dass das zur Beurteilung stehende Ereignis von der Automobilistin L.________ umgehend der Polizei gemeldet wurde (Meldung ca. 10 Minuten nach dem Ereignis), dass die Polizei sofort vor Ort war und dass der Beschuldigte weniger als eine halbe Stunde nach dem Vorfall bei sich zuhause angehalten werden konnte.