131 Abs. 1 StPO ungültig. Sie bleibt von der Kammer im Folgenden unbeachtet. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagenanalyse, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1688 ff.). Ergänzungen werden nachfolgend direkt bei der konkreten Würdigung der einzelnen Beweismittel angebracht.