7 3.3 zur Bezahlung von CHF 14‘438.75 (inkl. MWST und Auslagen) für die Parteikosten der Straf- und Zivilklägerin um Berufungsverfahren; 3.4 zur Bezahlung von CHF 2‘861.05 (inkl. MWST und Auslagen) für die Parteikosten der Straf- und Zivilklägerin im Berufungsverfahren gemäss eingereichter Kostennote. 4. Der Beschuldigte sei weiter zu verurteilen: 4.1 zur Bezahlung von CHF 468.90 Schadenersatz zzgl. 5 % Zins seit Rechtskraft dieses Urteils an die Straf- und Zivilklägerin D.________