6. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. [Nummer]) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 7. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Rechtsanwältin F.________ reichte am 13. Dezember 2019 einen schriftlichen Parteivortrag ein. Sie stellte und begründete darin folgende Anträge (pag. 1954): 1. Es sei die Berufung abzuweisen.