3. 1 Computer Compaq Evo (ohne Festplatte), 1 Paar Schuhe, 1 schwarze Jacke, 1 Jeanshose und 1 Mobiltelefon Nokia seien dem Beschuldigten bzw. der berechtigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückzugeben. 4. 1 Paar Hotpants und 1 Trägershirt seien D.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückzugeben. 5. Die Honorare des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten und der amtlichen Vertreterin der Privatklägerin seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).