9. Meinem Mandanten seien die Aufwendungen der privaten Verteidigung gemäss den vorliegenden bzw. der noch einzureichenden Kostennote zu ersetzen. Staatsanwältin AE.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 2015 ff.): I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten sexuellen Nötigung, begangen am 30.08.2017 in R.________ z.N. von D.________; 2. der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 30.08.2017 in R.________ z.N. von D.________; 3. des Diebstahls, mehrfach begangen