5. A.________ sei für die unrechtmässige Haft mit CHF 200.00 pro Tag zu entschädigen. 6. Die beschlagnahmten Gegenstände seien – soweit sie nicht bereits vernichtet wurden – den Eigentümern zurückzugeben. 5 7. Die Kantonspolizei Bern sei zu beauftragen, die vom FDF sichergestellten Archivkopien sowie die erkennungsdienstlichen Daten und das DNA-Profil zu löschen. 8. Die Kosten des Verfahrens inkl. der Kosten der amtlichen Verteidigung seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.